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   VG Weimar, 24.10.2005 - 4 E 370/05.We   

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VG Weimar, 24.10.2005 - 4 E 370/05.We (https://dejure.org/2005,34798)
VG Weimar, Entscheidung vom 24.10.2005 - 4 E 370/05.We (https://dejure.org/2005,34798)
VG Weimar, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 4 E 370/05.We (https://dejure.org/2005,34798)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

    Um diese Stelle bewarben sich zunächst im November bzw. Dezember 2004 der Beschwerdeführer, ein weiterer Bewerber aus der Thüringer Justiz sowie der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Dr. H K. Der Thüringer Minister der Justiz traf eine Auswahlentscheidung zu Gunsten von Dr. K. Mit Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 4 E 370/05 - untersagte das Verwaltungsgericht Weimar dem Thüringer Justizminister bis zum Abschluss eines neu durchzuführenden Auswahlverfahrens, die ausgeschriebene Stelle mit Dr. K zu besetzen.
  • VG Weimar, 17.07.2006 - 4 E 390/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen im vorliegenden Verfahren Bezug genommen, ferner auf die Gerichtsakte zum Verfahren 4 E 370/05.We. Die vom Antragsgegner vorgelegten Akten (insgesamt: 2 Band Besetzungsvorgang, die Personalakte des Antragstellers [1 Ordner und 11 Bände sowie 1 Sonderheft Widerspruchsvorgang], 1 Band Personalakte des Beigeladenen, 2 Heftungen Auszug aus den Generalakten "Wahl von Richtern am Bundesarbeitsgericht", 1 Heftung "Wahlvorschläge? und 1 Heftung betreffend "Eingabe _____") lagen vor und waren Gegenstand der Beratung; auf ihren Inhalt wird ergänzend Bezug genommen.

    Hier war das Auswahlverfahren wieder offen, nachdem im ersten Konkurrentenstreitverfahren (4 E 370/05.We) das Gericht dem Antragsgegner wegen der im ersten Auswahlverfahren begangenen Fehler untersagt hatte, bis zum Abschluss eines neu durchzuführenden Auswahlverfahrens die ausgeschriebene Stelle mit dem zunächst ausgewählten Bewerber, dem dortigen Beigeladenen, zu besetzen.

    Die im gerichtlichen Verfahren 4 E 370/05.We aufgeführten Umstände, die Zweifel des Gerichts an der fürsorglichen Objektivität des Antragsgegners dem Antragsteller gegenüber aufkommen ließen, belegen als solche allein nicht eine Fortsetzung im vorliegend streitgegenständlichen Auswahlverfahren.

  • VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen im vorliegenden Verfahren Bezug genommen, ferner auf die Gerichtsakte zum Verfahren 4 E 370/05.We. Die vom Antragsgegner vorgelegten Akten (insgesamt: 2 Band Besetzungsvorgang, die Personalakte des Antragstellers [1 Ordner und 11 Bände sowie 1 Sonderheft Widerspruchsvorgang], 1 Band Personalakte des Beigeladenen, 2 Heftungen Auszug aus den Generalakten "Wahl von Richtern am Bundesarbeitsgericht", 1 Heftung "Wahlvorschläge? und 1 Heftung betreffend "Eingabe _____") lagen vor und waren Gegenstand der Beratung; auf ihren Inhalt wird ergänzend Bezug genommen.

    Hier war das Auswahlverfahren wieder offen, nachdem im ersten Konkurrentenstreitverfahren (4 E 370/05.We) das Gericht dem Antragsgegner wegen der im ersten Auswahlverfahren begangenen Fehler untersagt hatte, bis zum Abschluss eines neu durchzuführenden Auswahlverfahrens die ausgeschriebene Stelle mit dem zunächst ausgewählten Bewerber, dem dortigen Beigeladenen, zu besetzen.

    Die im gerichtlichen Verfahren 4 E 370/05.We aufgeführten Umstände, die Zweifel des Gerichts an der fürsorglichen Objektivität des Antragsgegners dem Antragsteller gegenüber aufkommen ließen, belegen als solche allein nicht eine Fortsetzung im vorliegend streitgegenständlichen Auswahlverfahren.

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